Chlor Hoppe
Chlor Hoppe
 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

 

§ 1 Allgemeines:

 

Unsere Angebote, Leistungen und sonstige Rechtsgeschäfte erfolgen ausschließlich zu den folgenden Bedingungen. Abweichungen, Nebenabreden und Vertragsveränderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Spätestens mit dem Empfang der Ware oder Leistungen durch den Käufer gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) als angenommen.

 

§ 2 Angebote und Abschlüsse:

 

Unsere Angebote sind freibleibend. Muster, Proben, Analysedaten und sonstige Angaben über die Beschaffenheit der Ware sind unverbindliche Rahmenangaben und in keiner Weise für bestimmte Eigenschaften bindend, sofern sie nicht ausdrücklich garantiert werden. Kostenvoranschläge und Frachtangaben sind unverbindlich.

 

§ 3 Kaufpreis und Zahlung:

 

Alle Preise gelten in Euro grundsätzlich ab Werk oder Auslieferungslager unversichert, zuzüglich der zur Zeit geltenden Mehrwertsteuer.

 

Sollte die verkaufte Ware bis zur Lieferung mit öffentlichen Abgaben (insbesondere Zoll, Steuern etc.) höher oder zusätzlich belastet werden, erhöht sich der Preis entsprechend. Dies gilt auch für Nebenkosten (Fracht- und Lagergebühren).

 

Auf dem Lieferschein in besonderer Weise gekennzeichnete Artikel sind der Gefahrgutverordnung GGVS/GGVE (Straße, Eisenbahn) und dem INDG-Code (GGV-See) zugeordnet. Für den Transport dieser Gefahrgüter auf Schiene oder Straße behalten wir uns vor - ergänzend zu den Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen - eine GGVS7GGVE-Gebühr extra zu berechnen.

 

Unsere Rechnungen sind Porto,- und Spesenfrei in 06369 Trinum zahlbar. Die Zahlungen sind ab Rechnungsdatum innerhalb 30 Tagen netto oder 10 Tage mit 2% Skonto zu zahlen. Skonto ist nur abzugsfähig, wenn alle früheren Verbindlichkeiten des Bestellers uns gegenüber erfüllt sind.

 

Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir ohne Mahnung berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank zu verlangen. Ein weiterer Verzugsschaden wird dadurch nicht berührt. Aufrechnungen und Zurückbehaltungsrecht stehen dem Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu.

 

Unsere Vertreter sind nicht zur Entgegennahme von Forderungen berechtigt.

 

§ 4 Versand:

 

Der Versand erfolgt auf Gefahr des Empfängers. Die Wahl des Versandweges bleibt uns überlassen. Für Expressversand werden die Mehrkosten berechnet. Die Gefahr geht in jedem Fall mit der Übergabe der Ware ab Werk oder Auslieferungslager an Spediteur oder Käufer über. Verzögert sich der Versand durch Verschulden des Käufers, so geht bereits ab dem Tag der Versandbereitschaft die Gefahr auf den Käufer über. Die Versicherung der Ware gegen Transportschäden und sonstige Risiken erfolgt, falls nicht anders vereinbart wird, nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Käufers. Das Abladen und vorschriftsmäßige Einlagern der Ware ist in jedem Falle Sache des Käufers. Soweit unsere Mitarbeiter beim Abladen darüber hinaus behilflich sind und hierbei Schäden an der Ware oder sonstige Schäden verursachen, handeln sie auf das alleinige Risiko des Käufers und nicht als unsre Erfüllungsgehilfen.

 

§ 5 Lieferung:

 

Die Lieferung erfolgt ab Lager Trinum. Lieferfristen und Termine gelten stets nur als annähernd. Sie beziehen sich auf den Zeitpunkt der Absendung und sind mit der Meldung der Versandbereitschaft eingehalten. Die ursprünglich vereinbarte Lieferfrist ist aufgehoben, wenn eine Änderung der Bestellung erfolgt. Teillieferungen sind zulässig, jede Lieferung gilt als selbständiges Geschäft. Im Falle einer von uns verschuldeten Lieferverzugs ist eine angemessene Nachfrist einzuräumen. Sollte dies erfolglos sein, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz kann der Käufer nur Verlangen, wenn vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten vorliegt. Wir sind berechtigt, die Liefermenge unseren Verpackungseinheiten anzupassen und die Auftragsmenge in angemessenem Umfang zu erhöhen. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung oder sonstige Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Der Käufer kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten wollen oder innerhalb einer angemessenen Zeit den Vertrag erfüllen wollen. Erklären wir uns nicht, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.

 

§ 6 Abnahme:

 

Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so stehen uns die Rechte aus BGB § 326 zu. Wahlweise können wir auch vom Vertrag nur teilweise zurücktreten und hinsichtlich des anderen Teils Schadenersatz verlangen oder nach unserer Wahl die Ware auf Kosten des Käufers einlagern, anderweitig anbieten oder zurücknehmen. Bei Minderabnahme gilt der für die abgenommene Menge gültige Staffelpreis. Der Käufer hat bei der Abnahme mitzuwirken und rechtzeitig auf erschwerte Auslieferungsverhältnisse (schlechte Zufahrt, langer Schlauchweg u.ä.) hinzuweisen. Solange der Käufer mit der Erfüllung von Verbindlichkeiten in Verzug ist, sind wir berechtigt weitere Leistungen zu verweigern.

 

§ 7 Mängelrügen und Haftung:

 

Die von uns gelieferte Ware ist, auch wenn Muster übermittelt worden sind, unverzüglich nach Ablieferung sorgfältig zu untersuchen und, falls sich Mängel zeigen sollten, unverzüglich - spätestens jedoch nach einer Frist von 8 Tagen bei uns eingehend - schriftlich zu rügen, andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt. Er geht damit hinsichtlich der festgestellten und/oder feststellbaren Mängel seiner Gewährleistungsrechte verlustig. Das gleiche gilt im fall einer irrtümlichen Falschlieferung, und zwar auch bei einer so erheblichen Abweichung, das eine Genehmigung durch den Käufer als ausgeschlossen betrachtet werden musste.

 

Bei einem versteckten Mangel hat der Käufer unverzüglich nach Endeckung des Mangels zu rügen. Andernfalls gilt die Ware auch insofern als genehmigt.

 

Die Beanstandung eines verdeckten Mangels ist jedenfalls nach Ablauf von 8 Wochen nach Empfang der Ware ausgeschlossen.

 

§ 8 Haftung für Mangelfolge und andere Schäden:

 

a) Für Schäden die durch Mängel der Kaufsache irrtümliche Falschlieferung oder Mängel der Verpackung an Rechtsgütern des Käufers seines Vermögens entstehen, haften wir wie folgt:

 

1) Soweit Schäden durch Einhaltung der Prüfpflichten des Käufers hätten vermieden werden können, ist gegenüber Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts jede Art der Haftung unsererseits ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf vorsätzliches Verhalten unserer Vertreter zurückzuführen. Unter den gleichen Voraussetzungen ist gegenüber Nichtkaufleuten jegliche Haftung ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten zurückzuführen.

 

2) Soweit Schäden trotz Einhaltung der Prüfpflichten des Käufers entstehen, haften wir gegenüber Kaufleuten ebenso wie gegenüber Nichtkaufleuten nur für vorsätzliche oder grobfahrlässige Vertragsverletzung.

 

b) Für andere als die vorstehend geregelten Schäden stehen wir - unabhängig vom Haftungsgrund - nur ein, wenn sie durch eine vorsätzliche oder grobfahrlässige Handlung unsererseits oder eines unserer Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind.

 

c) Wir haften nicht für die Eignung der Ware für die vom Käufer beabsichtigten Zwecke. Soweit wir anwendungstechnisch beraten, Auskünfte erteilen oder Empfehlungen geben usw. haften wir schuldhaft für falsche Beratung. Auskunft oder Empfehlung nur dann, wenn sie schriftlich erfolgt sind.

 

d) Alle Ansprüche im Sinne des § 8 verjähren ein halbes Jahr nach der schadenverursachenden Handlung, ausgenommen deliktische Ansprüche.

 

§ 9 Beratung:

 

Wir sind nach bestem wissen bemüht, anwendungstechnische Ratschläge für die Verwendung unserer bzw. der von uns vertriebenen Produkte zu geben. Die Empfehlungen zu unseren Präparaten beruhen auf internen und externen wissenschaflichen Untersuchungen. Weitergehende Empfehlungen, z.B. im Hinblick auf Materialverträglichkeit, sind nur im Einzelfall gesondert möglich. Unsere Empfehlungen befreien den Kunden nicht von der Prüfung unserer Präparate auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke. Insoweit können wir keine Haftung übernehmen. Sollte dennoch eine Haftung unsererseits in Frage kommen, so wird nur Schadensersatz im gleichen Umfang wie bei Qualitätsmängeln geleistet.

 

§ 10 Eigentumsvorbehalt:

 

Die Ware bleibt bis zur endgültigen Bezahlung sämtlicher gegen den Käufer und die mit ihm verbundenen Unternehmen gerichteten Forderungen unser Eigentum. (Vorbehaltsware). Dieses gilt auch für Saldoforderungen. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignug oder die Überlassung im Tauschwege ist nicht gestattet. Von Dritter Seite vorgenommene Pfändungen in unser Eigentum oder Miteigentum sind uns unverzüglich anzuzeigen.

 

Verlängerter Eigentumsvorbehalt:

 

Für den Fall, dass der Käufer unsere Ware veräußert, tritt er hiermit schon jetzt alle daraus entstehenden Forderungen gegen seine Kunden, auch soweit sie Entgelte für seine Arbeitsleistungen enthalten, mit allen Nebenrechten insbesondere Sicherheiten, an uns ab. Die Abtretung an uns betrifft immer den noch realisierbaren Teil der Forderungen.

 

Der Käufer ist verpflichtet, die Ware ausreichend gegen die üblichen Gefahren zu versichern.

 

§ 11 Weiterverkauf:

 

Der Verkauf unserer Ware ist nur in Originalverpackungen gestattet.

 

Die Um,- und Abfüllung unserer Präparate ist entsprechend § 24 des Warenzeichnungsgesetzes nicht statthaft.

 

§ 12 Erfüllungsort:

 

Streitigkeiten, die sich aus diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen ergeben, werden nach Deutschem Recht beurteilt. § 13 Salvatorische Klausel: Sollten teile dieser Bedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertragswerkes insgesamt nicht beeinträchtigt. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, an Stelle der unwirksamen Bestimmung ergänzend etwas rechtlich Mögliches und Wirksames zu vereinbaren, das der unwirksamen Bestimmung bei wirtschaftlichen Betrachtungsweise am nächsten kommt.

 

Laut dem Bürgerlichengesetzbuch §312ff hat jeder Kunde ein Widerrufs- und Rückgaberecht! § 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

 

(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

 

(2) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält. Wird die Belehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist abweichend von Absatz 1 Satz 2 einen Monat. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden. Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.

 

(3) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger. Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist. § 312d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen.

 

(1) Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. Anstelle des Widerrufsrechts kann dem Verbraucher bei Verträgen über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 356 eingeräumt werden.

 

(2) Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 355 Abs. 2 Satz 1 nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tage ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tage des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tage des Vertragsschlusses.

 

(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.

 

(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen 1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde, 2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind, 3. zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten, 4. zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen oder 5. die in der Form von Versteigerungen (§ 156) geschlossen werden.

 

(5) Das Widerrufsrecht besteht ferner nicht bei Fernabsatzverträgen, bei denen dem Verbraucher bereits auf Grund der §§ 499 bis 507 ein Widerrufs- oder Rückgaberecht nach den §§ 355 oder 356 zusteht. Bei solchen Verträgen gilt Absatz 2 entsprechend. § 356 Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen

 

(1) Das Widerrufsrecht nach § 355 kann, soweit dies ausdrücklich durch Gesetz zugelassen ist, beim Vertragsschluss auf Grund eines Verkaufsprospekts im Vertrag durch ein uneingeschränktes Rückgaberecht ersetzt werden. Voraussetzung ist, dass 1. im Verkaufsprospekt eine deutlich gestaltete Belehrung über das Rückgaberecht enthalten ist, 2. der Verbraucher den Verkaufsprospekt in Abwesenheit des Unternehmers eingehend zur Kenntnis nehmen konnte und 3. dem Verbraucher das Rückgaberecht in Textform eingeräumt wird.

 

(2) Das Rückgaberecht kann innerhalb der Widerrufsfrist, die jedoch nicht vor Erhalt der Sache beginnt, und nur durch Rücksendung der Sache oder, wenn die Sache nicht als Paket versandt werden kann, durch Rücknahmeverlangen ausgeübt werden. § 355 Abs. 1 Satz 2 findet entsprechende Anwendung. Unsere Komplette Firmenanschrift lautet : Fa.Chemie & Schwimmbadbedarf Hoppe Geschäftsführer Bernd Hoppe Einzelhändler Hauptstraße 15 06369 Trinum/Köthen Tel.03496/558677 Fax.03496/571658 E-Mail. Fa.Hoppe@t-online.de St.Nr. 116/233/02360 UST.-Ident Nr.DE139900991

 
 

 

 

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